Auf Baustellen kann viel passieren. Für Schäden an Dritten oder deren Vermögen haftet dabei in der Regel der Bauherr – im schlimmsten Fall können Regressansprüche dritter Parteien derart hoch ausfallen, das eine Deckung aus eigener Kraft nicht möglich ist. Um dies zu vermeiden, wird vor Begin der Bauarbeiten eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese zahlt dann, wenn der Bauherr in Regresse genommen wird. Die Policen decken dabei verschiedenste Ereignisse ab. Unfälle durch einen vereisten Bürgersteig vor der Baustelle gehören genauso zum Leistungsumfang der Versicherung wie Unfälle durch eine nicht ausreichende Beleuchtung, die unsichere Lagerung von Baumaterialien oder die nicht sachgerechte Aufstellung von Bauzäunen. Abgedeckt werden Vermögens- sowie Personen- und Sachschäden.
Die Policen sind oft mit einer Rechtschutzfunktion ausgestattet. Stellt eine dritte Partei Regressforderungen gegen den Versicherungsnehmer, prüft die Assekuranz zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sein könnten. Ist dies der Fall, zahlt die Police, sofern der Versicherungsnehmer nicht gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat.
Insbesondere Personenschäden können sehr hoch ausfallen. Verletzt sich eine dritte Person auf der Baustelle schwer, etwa weil Baumaterialien nicht sachgerecht gesichert sind und herabstürzen, kann dies bei einer notwendigen lebenslangen stationären Unterbringung des Geschädigten mehrere Millionen Euro kosten. Es empfiehlt sich deshalb, die maximale Deckungssumme nicht zu gering anzusetzen. Auch wenn die Beträge auf den ersten Blick sehr hoch erscheinen mögen, sind sie auf jeden Fall gerechtfertigt.
