Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer einer Immobilie vor Schäden an dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Objekt. Dabei werden Schäden, die durch Brände, Stürme oder Leitungswasserschäden verursacht werden, vom Versicherungsschutz abgedeckt. Versichert sind so beispielsweise Schäden am Dach nach einem Sturm, ein zerstörter Fussboden durch einen Defekt der Wasserleitungen etc. Versichert sind das Gebäude selbst und ggf. fest mit ihm verbundene Gegenstände, wie etwa Klingel oder Briefkästen. Sofern dies im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart ist, sind auch Schäden an Garagen, Carports oder anderen nicht beweglichen Gegenständen der Gebäude-Peripherie versichert. Nicht im Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung enthalten sind explizit alle beweglichen Gegenstände, die sich im Haus oder im Garten befinden, wie etwa Möbel, elektrische Geräte, Autos etc. Eine Ausnahme bilden nur Einrichtungsgegenstände, die individuell für die versicherte Immobilie angefertigt wurden. Sinn und Zweck der Police ist es, einen Versicherungsschutz zu erwerben, der die Kosten bestimmter Ereignisse abdeckt. Da die Schäden, die nach Stürmen o.ä. an einem Gebäude entstehen, mitunter beträchtlich sind und aus dem laufenden Budget keinesfalls zu decken sind, ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung unerlässlich und im Regelfall obligatorisch.

Die Wohngebäudeversicherung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Der Feuerversicherung, der Leitungswasserversicherung und der Sturmversicherung. Die Feuerversicherung schützt gegen Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion entstehen. Darüber hinaus sind Schäden durch das Herabstürzen von Flugobjekten oder Teilen davon auf das Gebäude versichert. Die Leitungswasserversicherung zahlt, wenn Leitungswasser austritt (bspw. bei einem Rohrbruch) oder wenn es durch den Austritt zu Frostschäden oder anderen Bruchschäden kommt. Die Sturmversicherung deckt Schäden durch Sturm und Hagel ab.

Optional kann der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung erweitert werden. So können zusätzlich Schäden an Glasflächen versichert werden. Auch eine Absicherung gegen andere Elementarschäden, wie beispielsweise solche infolge von Hochwasser, ist möglich. Speziell bei Hochwasserpolicen ist jedoch zu beachten, dass die Versicherer die Policen nur dann ausstellen, wenn das zu versichernde Objekt nicht in einem als Gefahrengebiet klassifizierten Areal liegt. Die Assekuranzen gehen in der Regel dann von einem gefährlichen Gebiet aus, wenn statistisch betrachtet einmal in zehn Jahren ein Hochwasser stattfindet.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*