Im KfW-Programm „Ökologisch bauen“ werden Neubauten durch günstige Finanzierungen gefördert, die bestimmten Anforderungen im Hinblick auf die Energieeffizienz gerecht werden. Das Programm unterscheidet dabei zwischen so genannten KfW-Energiesparhäusern in den Varianten „40“ und „60“ sowie Passivhäusern. KfW-Energiesparhäuer der Variante 40 zeichnen sich durch einen Primärenergiebedarf von nicht mehr als 40 Kilowattstunden je Jahr und Quadratmeter Nutzfläche sowie einen Transmissionswärmeverlust aus, der den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 45 Prozent unterschreitet. Bei KfW-Energiesparhäusern 60 sind die Anforderungen etwas weniger streng: Der Primärenergiebedarf der durch diesen Programm geförderten Objekte darf sich auf maximal 60 Kilowattstunden je Jahr und Quadratmeter belaufen und der in der EnEV festgelegte Höchstwert zum Transmissionswärmeverlust muss um mindestens 30 Prozent unterschritten werden. Im Vorfeld des Baubeginns und der Darlehenszusage muss durch einen Sachverständigen festgestellt werden, dass die Anforderungen erfüllt werden. Dies gelingt nur dann, wenn Heiztechnik und Gebäudehülle optimal aufeinander abgestimmt sind. Passivhäuser zeichnen sich durch einen Primärenergiebedarf von nicht mehr als 40 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nutzfläche aus und verzeichnen darüber hinaus einen jährlichen Heizwärme-Bedarf von maximal 15 Kilowattstunden je Quadratmeter Nutzfläche.
Die Konditionen der Darlehen sind günstig und können eine Entlastung für Bauherren darstellen. Bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit werden bereitgestellt und dienen zur Finanzierung von 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Laufzeit der Darlehen kann sich auf Zeiträume zwischen vier und dreißig Jahren erstrecken und bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre stehen nach der Auszahlung zur Verfügung. Darlehen für Passivhäuser und KfW-Energiesparhäuser werden zu 100 Prozent ausbezahlt, bei KfW-Energiesparhäusern 60 beläuft sich die Auszahlung auf 96 Prozent der Kreditsumme. Außerplanmäßige Tilgungen sind jederzeit in beliebigem Umfang möglich. Auch die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist erlaubt. Die Darlehen werden bei privaten Banken beantragt, bei denen auch alle erforderlichen Gutachten einzureichen sind und mit der auch die Sicherheiten, die hinterlegt werden, zu vereinbaren sind. In der Regel reicht ein Grundbucheintrag des Darlehens aus.
Die Zinssätze im Programm werden subventioniert und sind deshalb sehr günstig. Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren mit Zinsbindung bis zum Schluss und zwei tilgungsfreien Anlaufjahren sind gegenwärtig (Stand: Januar 2009) mit einem nominalen Zinssatz in Höhe von 2,55 Prozent ausgestattet und damit deutlich günstiger als Darlehen des freien Marktes.
