Der Staat fördert den Erwerb von Wohneigentum durch verschiedene Maßnahmen. Zwar wurde die frühere Eigenheimzulage im Zuge politischer Bemühungen um einen ausgeglichenen Staatshaushalt vor einigen Jahren abgeschafft – dennoch existieren nach wie vor zahleiche Fördermöglichkeiten, die den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern. Nicht alle Zuschüsse stehen jedem zur Verfügung und auch eine anderweitige Verwendung im Rahmen des Vermögensaufbaus ist denkbar. Dennoch stellen die Subventionen eine brauchbare Option für breite Teile der Bevölkerung dar. Auch wenn die Zuschüsse auf den ersten Blick bescheiden ausfallen, lohnt sich die Nutzung gerade im Frühstadium der Finanzierung, in dem das Geld meist besonders knapp ist.
Gefördert werden insbesondere Familien und Arbeitnehmer. Freiberufler und Selbstständige können die staatlichen Zuschüsse meist nicht in Anspruch nehmen. Ihnen ist insbesondere der Zugang zu der im Jahr 2008 eingeführten Eigenheimrente verwehrt, die die Förderung mit dem größten Volumen darstellt und für alle in Betracht kommt, die – zumindest dem Grunde nach – Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Die Zuschüsse werden aus dem laufenden Bundeshaushalt finanziert und können sowohl bei klassischen Hypothekenfinanzierungen zum Einsatz kommen als auch in Kombination mit Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau genutzt werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Zuschüsse und die zur Nutzung erforderlichen Voraussetzungen dargestellt.
