Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Bezuschussung von vermögenswirksamen Leistungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten. Sie kann beispielsweise gezahlt werden, wenn die VWLs in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Sie beläuft sich dann auf neun Prozent der Leistungen des Arbeitgebers bis zu maximal 470 Euro im Jahr und stellt damit eine Ergänzung zu anderen Förderungen dar, die in ihrem Umfang allerdings nicht überschätzt werden sollte. Das Anrecht auf die Arbeitnehmersparzulage bedingt ein Einkommen unterhalb der gesetzlichen Grenzen. Diese belaufen sich ab dem Jahr 2009 auf 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehegatten.

Die Arbeitnehmersparzulage wird steuerlich nicht als Teil des Einkommens betrachtet und wirkt sich deshalb – anders als die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers – nicht auf die zu zahlende Einkommensteuer oder die fälligen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung aus. Die Festlegung der Zulage erfolgt durch das zuständige Finanzamt und muss bei diesem im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Der Nachweis gegenüber den Finanzbehörden erfolgt durch eine entsprechende Bescheinigung der Bausparkasse, bei der der mit den VWLs bediente Bausparvertrag unterhalten wird.

Wie auch bei der Wohnungsbauprämie bietet die Arbeitnehmersparzulage einen zwar erkennbaren, aber zugleich auch überschaubaren Nutzen. Verbraucher sollten allerdings in ihren Überlegungen berücksichtigen, dass neben einer Immobilie auch noch andere Vermögensgegenstände erforderlich sind, um im Ruhestand sorgenfrei leben zu können und dass es möglicherweise nur begrenzt sinnvoll ist, alle anderen Maßnahmen rund um den privaten Vermögensaufbau einzustellen.

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